Der Beteilungspool als Grundlage kooperativer Projekte

Der Beteiligungspool ist die Basis künftiger gemeinsamer Vorhaben und schafft die grundlegenen Voraussetzungen und Ressourcen, aus denen besagte Projekte geboren werden können.

Der Wert der Pools liegt neben einer zunehmenden Vertrauensbasis in den etablierten Betriebsabläufen und Kommunikationsstrukturen sowie in der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln und Investitionsgütern die zum beidseitigen Vorteil genutzt werden können

Vermutlich ist das was wir wollen faktisch ein Kooperationspool, dieser ist aber ohne Modifikationen und weitere Abgrenzungen hin zu einem virtuellen Unternehmen nicht dazu geeignet, ausreichende Rechtssicherheit für die Partner herzustellen.

Kooperationsverträge und Kooperationen zwischen kleinen Unternehmen

Ziel ist, verlässliche und belastbare Vereinbarungen zwischen den Kooperationspartnern zu schließen, ohne dabei als Einheit im Sinne der etablierten Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aufzutreten.

Das Konzept Beteiligungspool als Art der Kooperation

Der Begriff „Beteiligungspool“ kommt dem was mir (bzw uns) vorschwebt recht nahe, außerdem existiert dazu seriöse Literatur und Referenzen aus der Rechtssprechung – Deswegen baue ich auf diesem Konstrukt auf.

Prinzipiell ist der Beteiligungspool allerdings weiter gefasst als unser Vorhaben: Er bezieht sich auf multilaterale Kooperationen mit mehr als zwei Kooperationspartnern, wohingegen wir eben eine bilaterale Kooperation zwischen genau zwei Partnern eingehen. Die Anlehnung unseres vetraglichen Rahmens an den Beteilgungspool hätte den Vorteil, dass a. Die Aufnahme weiterer Parteien in den Pool prinzipiell möglich bleibt b. Eine möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Fusion stark vereinfacht würde.

Kooperative Prozesse und dem Dach von virtuellen Unternehmen

Der Beteiligungspool wäre der Zusammenschluss von MSD und EKD (und theoretisch weiteren Beteiligten) mit der Zielsetzung künftig bei zum jetztigen Zeitpunkt nicht notwendiger Weise bekannten oder absehbaren Gemeinschaftsprojekten in virtuellen Unternehmen zu kooperieren. Virtuelle Unternehmen werden durch auf dem Beteiligungspool aufbauende, weitere verbindliche Vereinbarungen definiert. Die Kooperation MSD <-> EKD soll ein virtuelles Unternehmen sein.