Fallanwendung auf die Theorie des Ressourcenabhängigkeits-Ansatzes

Im Beispiel sind Gründe für die Kooperationsbereitschaft beider Seiten auszumachen. Die für die Hersteller nötige Ressource des Verkaufs ihrer Neuwagen kann aus mehreren Gründen nicht direkt vertikal integriert werden. Die abhängigen Unternehmen willigen auch unter schlechteren Tauschbedingungen ein, um die für sie überlebenswichtigen Güter zu erhalten.


Der Versuch der Automobilhersteller, die eigene Autonomie dabei tendenziell aufrechtzuerhalten (und sei es in finanzieller Hinsicht), wird von der abhängigeren Unternehmung mit dem Einsatz von Machtmitteln beantwortet. Das Beispiel zeigt somit auf, dass die Machtperspektive der verwendeten Theorie ein wichtiges Analysekriterium darstellt. So lässt sich feststellen, wie die Machtausübung seitens der Hersteller Rückwirkungen auf die interne Koalitionsbildung unter den Kfz-Betrieben hatte, die sich auf verschiedenen Ebenen organisiert haben. Eine Exit-Option steht ihnen dabei gleichwohl nicht zur Verfügung, es bleibt also beim Versuch, mit der Voice-Option den eigenen Handlungsspielraum zu erhalten. Im Falle des Versagens dieser Option kommt im obigen Beispiel noch eine weitere Instanz ins Spiel. Mit der Anrufung eines Gerichts wendet sich die abhängige Unternehmung an einen neutralen Mittler, in diesem Fall den Staat beziehungsweise eine ihn vertretende Einrichtung. Wie Powell in seinem Aufsatz über netzwerkartige Organisationsformen feststellt, bestimmt der Staat zu einem wesentlichen Anteil die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich Netzwerkformen bilden (Powell 1996, S. 252) Dies politische Komponente muss durchaus erwähnt werden, da ohne die Möglichkeit staatlicher Interventionen auch obiges Beispiel unter noch weit ungleicheren Kräftekonstellationen analysiert werden müsste. Eine Theorie, die allein auf ökonomischen Machteinsatz abzielt, vernachlässigt also einen durchaus maßgeblichen Aspekt.

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