Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kfz-Hersteller

Wichtiger als diese theoretischen Möglichkeiten erscheinen jedoch die organisatorischen Zusammenschlüsse innerhalb der Kfz-Industrie. Als Kleinbetriebe mit durchschnittlich elf Beschäftigten (Heidling 2000, S. 78, Quelle ZDK 1998) den Herstellern gegenüber hoffnungslos unterlegen, schaffen sie durch ihre Interessenvertretungen auf Hersteller- und Bundesebene Partner auf Augenhöhe, wenn auch die Ressourcenausstattung der Akteure dadurch nicht ebenbürtig wird. Der Industrieverband ermöglicht den Kfz-Händlern also erst die Konfliktfähigkeit innerhalb des Netzwerks, da er ihnen die Möglichkeit zu „voice“ bietet (Heidling 2000, S. 84) Dies gleichwohl nur im Rahmen eines bestehenden Verständnis- und Vertrauensverhältnisses, da eine „exit“-Option äußerst unwahrscheinlich erscheint.
Das Auftreten gegenseitiger Blockaden kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, wobei diese sicher nicht zu vergleichen wären mit Blockaden zum Beispiel innerhalb von Forschungsnetzwerken, bei denen sich die beteiligten Firmen Ergebnisse vorenthalten möchten o.ä.. Die Geschäfte innerhalb der Kooperation laufen dennoch weiter. Trotzdem kann es problematisch werden, wenn die strategisch führende Unternehmung ihre Definitionsmacht ausübt, (Messner 1995, S. 236) da die Ausblendung von Problem-dimensionen möglich wird. Dies kann die wirtschaftlichen Potentiale des strategischen Netzwerks beeinträchtigen.

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